Vor dem Kauf die konkrete Packung klären

Ein Foto im Onlineshop kann eine Musterabbildung sein oder eine andere Charge zeigen. Die darauf sichtbare Datumsangabe muss deshalb nicht für den Artikel gelten, der tatsächlich versendet wird.

Ist die verbleibende Haltbarkeit für die Entscheidung wichtig, fragen Sie gezielt nach der Datumsangabe und Chargennummer der vorgesehenen Einheit. Bitten Sie außerdem um ein aktuelles, gut lesbares Foto des Etiketts sowie um Informationen zu Lagerung und gegebenenfalls zu Transportbedingungen.

Sichern Sie Produktseite, Verkäuferantwort und zugesandte Bilder. Nach der Lieferung können Sie damit Etikett, Charge, Verpackungszustand und Lagerhinweise abgleichen. Können diese Angaben nicht bestätigt werden, bleibt die Zuordnung zum konkreten Produkt offen.

Welche Kennzeichnung vorgeschrieben ist, richtet sich nach Produktart und Markt. Die folgenden Hinweise zu Lebensmitteln beziehen sich auf die Europäische Union; die Aussagen zu Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln betreffen Anforderungen und Hinweise aus den Vereinigten Staaten.

  • Fragen Sie nach einer Datumsangabe und der Charge der zu versendenden Einheit.
  • Lassen Sie sich nicht nur eine allgemeine Aussage zur Frische geben.
  • Bewahren Sie die schriftlichen Angaben bis zur Prüfung der Lieferung auf.

Lebensmittel: Verbrauchsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum unterscheiden

Bei Lebensmitteln in der Europäischen Union steht das Verbrauchsdatum im Zusammenhang mit der Sicherheit, insbesondere bei sehr leicht verderblichen Waren. Es setzt voraus, dass die angegebenen Lagerbedingungen eingehalten werden, etwa eine erforderliche Kühlung.

Aussehen und Geruch sind kein Ersatz für das Verbrauchsdatum. Gefährliche Mikroorganismen können vorhanden sein, ohne offensichtliche Veränderungen zu verursachen. Bei kühlpflichtigen Produkten sind daher sowohl das Datum als auch die vorgegebene Lagertemperatur und die Bedingungen während der Lieferung relevant.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezieht sich vor allem auf die Qualität. Bei sachgerechter Lagerung kann ein Lebensmittel danach noch genießbar sein, wobei Geschmack, Konsistenz oder Frische nachlassen können. Vor dem Kauf sollte der verbleibende Zeitraum zur Packungsgröße und zum geplanten Verbrauch passen.

Im EU-Fernabsatz muss das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum vor dem Abschluss des Kaufs nicht zwingend verfügbar sein; bei Lieferung müssen die Pflichtangaben jedoch vorhanden sein. Fehlt die genaue Datumsangabe auf der Angebotsseite, belegt das allein keinen Verstoß. Ist sie kaufentscheidend, sollten Sie sie dennoch erfragen.

  • Klären Sie, ob eine mitgeteilte Angabe ein Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum ist.
  • Prüfen Sie bei Kühlware auch die vorgeschriebene Temperatur.
  • Verlassen Sie sich bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln nicht allein auf Geruch oder Aussehen.
Redaktionelles Bild: Lebensmittel: Verbrauchsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum unterscheiden
Redaktionelles Bild: Lebensmittel: Verbrauchsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum unterscheiden

Kosmetika: Verpackung, Charge und Aufbewahrung bewerten

Ein Kosmetikum ohne sichtbare Datumsangabe ist nicht automatisch unbegrenzt haltbar. In den Vereinigten Staaten gibt es keine allgemeine Pflicht für ein Ablaufdatum auf Kosmetika. Haltbarkeit und Zustand können jedoch durch Wärme, Feuchtigkeit, Luft, Licht, Verunreinigung bei der Anwendung und den Abbau von Konservierungsstoffen beeinflusst werden.

Fordern Sie möglichst Fotos von Rückseite und Unterseite der Verpackung an. Dort können sich Datumsangabe, Chargennummer, Lagerhinweise oder Angaben zur Verwendung nach dem Öffnen befinden. Ist nur eine Charge erkennbar, sollten Sie deren Bedeutung nicht mit inoffiziellen Decodern bestimmen, sondern beim Hersteller nachfragen, was er zu dieser Charge bestätigen kann.

Bei weiterverkauften Waren ist besondere Vorsicht angebracht, wenn Herkunft, Versiegelung oder Lagerung nicht nachvollziehbar sind. Die FDA weist darauf hin, dass online weiterverkaufte Kosmetika möglicherweise überlagert, benutzt, verdünnt, manipuliert oder gefälscht sind.

Kontrollieren Sie bei Erhalt Verschluss und Siegel vor der Anwendung. Verwenden Sie das Produkt nicht bei verändertem Siegel, auffälligem Geruch, Farbveränderung, unerwarteter Phasentrennung oder Fremdmaterial. Bestimmte Produkte mit therapeutischer Funktion, beispielsweise einige Sonnenschutzmittel oder Aknebehandlungen, können in den Vereinigten Staaten zusätzlich als Arzneimittel reguliert sein.

  • Bitten Sie um Fotos der Unterseite und der Rückseite.
  • Fragen Sie bei einer Charge ohne Datum den Hersteller.
  • Prüfen Sie Siegel und Verpackung, bevor Sie das Produkt verwenden.
Redaktionelles Bild: Kosmetika: Verpackung, Charge und Aufbewahrung bewerten
Redaktionelles Bild: Kosmetika: Verpackung, Charge und Aufbewahrung bewerten

Nahrungsergänzungsmittel: Das vollständige Etikett anfordern

Für Nahrungsergänzungsmittel besteht in den Vereinigten Staaten keine allgemeine Pflicht zur Angabe eines Ablaufdatums. Verwendet ein Unternehmen dennoch eine Datumsangabe, muss sie durch gültige Daten gestützt sein, damit sie nicht irreführend ist. In anderen Märkten können abweichende Regeln gelten.

Für die Prüfung eines Angebots sind klare Bilder des konkreten Etiketts hilfreich: von Datumsangabe, falls vorhanden, Charge, Feld „Supplement Facts“, Zutatenliste, Lagerhinweisen und sichtbarem Verschluss- oder Siegelsystem. In den Vereinigten Staaten enthält das Etikett unter anderem die Produktbezeichnung, die Nettomenge, „Supplement Facts“, Zutaten sowie Angaben zum Hersteller, Abfüller oder Händler.

Ein Strichcode, Herstellungsdatum oder Chargencode erlaubt ohne Bestätigung des Herstellers keinen verlässlichen Schluss auf ein Ablaufdatum. Fehlt eine Datumsangabe und ist keine überprüfbare Herstellerauskunft erhältlich, ist die Rückverfolgbarkeit eingeschränkt.

Vergleichen Sie die Lieferung zeitnah mit den Angaben vor dem Kauf: Art der Datumsangabe, Charge, Verpackung und Lagerhinweise. War Kühlung erforderlich, gehören auch die Transportbedingungen zur Prüfung. Datumsangaben sind stets zusammen mit den Lagerhinweisen zu beurteilen.

  • Fordern Sie das Etikett an, nicht nur eine Zusicherung zur Frische.
  • Leiten Sie aus Charge oder Herstellungsdatum kein Ablaufdatum ab.
  • Prüfen Sie vor dem Öffnen Datumsangabe, Charge, Siegel und Lagerhinweise.

Quellen und Referenzen